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Der Förderverein Pflegekammer in NRW war dort durch G. Haase- Kolkowski vertreten.
Sie konnte dort viele Eindrücke gewinnen, hat mit unfassbar vielen interessierten und auch kritischen Menschen gesprochen. Besonders junge Leute haben sich für die Möglichkeiten und Wege zur Umsetzung einer Pflegekammer informiert.
Toll, dass die jungen (zukünftigen) Kolleginnen und Kollegen politisch interessiert sind.
Sie haben sich über die Vorteile einer Pflegekammer informiert und stellten Fragen nach dem Prozess, wie diese auf den Weg gebracht werden kann. Was die Kammer in NRW und RLP bis jetzt erreicht haben und welche Vorteile Pflegefachpersonen daraus ziehen können?
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Diesen Satz hat unsere Kammerpräsidentin aus einem Gespräch mitgenommen und sie nachdenklich gemacht, genauso wie mich, als ich diesen Satz das erste Mal gelesen habe.
Was brauchen wir in der Pflege konkret?
Die Kammerpräsidentin macht das an drei Beispielen deutlich:
Mittelgebundene Abschlagszahlungen, wenn Personaluntergrenzen unterschritten werden.
(Also zu wenig Personal eingesetzt wird)
Ein neues SGB, das eine faire Abrechnung ermöglicht.
(Hier sind das SGB V und SGB XI im Spiel).
Eigenständige Auslegung unserer Beruflichkeit als gleichberechtigte Partner in der Selbstverwaltung.
(Alle Akteure im Gesundheitswesen sind Verkammert oder aber Verwalten sich selber)
Es gibt noch viel zu tun. Wir sollten Sie unterstützen!
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Das Ministerium für Soziales und Integration hat Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg zur Gründung einer Pflegekammer befragt. Das Ergebnis der repräsentativen Umfrage: 68 Prozent der Befragten sind für die Einrichtung einer Pflegekammer. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Pflege und den Pflegeberuf aufzuwerten. Eine Möglichkeit, um die Selbstverwaltung der Pflegefachkräfte voranzubringen und das Berufsbild zu stärken, ist die Gründung einer Pflegekammer. Um herauszufinden, ob die Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg für oder gegen die Gründung einer solchen Kammer sind, hat das Land entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU eine repräsentative Umfrage unter den Pflegefachkräften durchgeführt. Das war im Jahre des Herrn, Anno 2018.
Anno 2024, gescheiterte Pflegekammergründung in Baden-Württemberg
Die Berufskolleginnen- und Kollegen in Baden-Württemberg würden vorgeführt. Anders ist das Ergebnis der Quotenregelung durch den zuständigen Minister Lucha nicht zu verstehen. Nicht nur wurde die erste Befragung, bereits aus dem Jahre 2018 mit einem Ergebnis von 68% pro Pflegekammer einfach ignoriert, sondern es wurde auch für die erneute Befragung ein sehr merkwürdiges Zählverfahren ersonnen. Dann hatte der Minister eine Eingebung und wusste schon geraume Zeit vor dem Ende der Auszählung, das diese das gesetzte Quorum von 60% nicht erreichen würde. Wobei im parlamentarischen Raum ja Mehrheiten schon bei 51% beginnen und alle Jubeln und über absolute Mehrheiten reden. Gilt alles nicht für die Pflegeberufe in Baden-Württemberg. Dort zählte die Minderheit von rund 42% als Mehrheit und die Pflegekammergründung wurde abgesagt. Eine merkwürdige Art die Pflege und den Pflegeberuf aufzuwerten. Wobei der Begriff “AUFWERTEN“ an sich schon diskriminierend ist.
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Frei nach Wilhelm Busch: „ Eins zwei drei im Sauseschritt, es eilt die Zeit, wir eilen mit“
Das gilt auch für den Förderverein bzw. dessen Webseite, daher wollen wir diese überarbeiten und dem Zeitgeist anpassen.
Angefangen haben wir mit dem Logo und werden im Laufe der Zeit den Rest auch anpassen.
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Der Förderverein Pflegekammer NRW hat in Zusammenarbeit mit der Pflegekammer- NRW
einen Informationsstand für den pflegerischen Nachwuchs erstellt. Der Nachwuchs zeigte sich sehr Interessiert
und war in Teilen auch bereits gut über eine Kammer für Pflegeberufe informiert.
Hier konnten noch bestehende Fragen oder Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Insgesamt ist die Errichtung einer Pflegekammer sehr positiv bewertet worden.
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Professionelle Verantwortung und gesellschaftliche Notwendigkeit:
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18.03.2024 | 09:00 – 12:00
2024 rückt für die Pflegekammer NRW die Berufsordnung ganz hoch in der Prioritätenliste. „Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben aber auch Verantwortungen für die professionell Pflegenden fest. Erstmalig werden die beruflichen Rechte aller Pflegefachpersonen in NRW durch die Profession selbst definiert. Das ist für unser Bundesland ein absolutes Novum“, sagt Ilka Mildner (Vorständin).
Alle Mitglieder sind eingeladen, sich bei den Regionalkonferenzen aktiv zu beteiligen. Ziel ist es, gemeinsam zu diskutieren, was in unsere Berufsordnung aufgenommen werden soll und kann.
Ort: Tagungszentrum Bethel, Haus Nazareth, Festsaal II, Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld
Für eine bessere Planung der Regionalkonferenzen ist eine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns über Ihre E-Mail an
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Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflege fest und bietet damit eine Orientierung für den beruflichen Alltag. Sie regelt auch das Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.
Regionalkonferenzen
Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, werden Regionalkonferenzen angeboten. Ziel ist es, einige Aspekte gemeinsam zu diskutieren, die – abgesehen von den vorgegebenen Grundlagen aus dem Heilberufsgesetz – in die Berufsordnung aufgenommen werden können. Neben einem allgemeinen und einem juristischen Beitrag ist der Austausch zu weiteren Themen, die eine Berufsordnung regeln könnte, ein zentraler Bestandteil der Konferenzen.
Geplant sind fünf Konferenzen zwei Online-Konferenzen vor Ort.
Für eine bessere Planung der Regionalkonferenzen ist eine Anmeldung erforderlich. Informationen zur Anmeldung werden zeitnah bekannt gegeben.
- 31.01.2024 – Duisburg
- 19.02.2024 – Münster
- 22.02.2024 – Bonn
- 18.03.2024 – Bielefeld
- 20.03.2024 – Dortmund
- 10.04.2024 – zwei Online-Veranstaltungen
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Das Heilberufsgesetz (HeilBerG) in Nordrhein-Westfalen sieht es als Aufgabe der Landeskammern, die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern (vgl. § 6 Abs. 4 HeilBerG, Nordrhein-Westfalen, 2000). Als weitere Aufgaben ergeben sich unter anderem, ein Weiterbildungsregister aufzustellen und fortzuschreiben sowie Anpassungs-lehrgänge und Eignungsprüfungen im Weiterbildungsbereich zu organisieren. Es obliegt den Kammern, Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren und Nachweise von Fort- und ff…..
Weiteres siehe auf der Webseite der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen, dort ist der Entwurf in Gänze zu lesen. www.pflegekammer-nrw.de
Der Bildungsausschuss der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den Pflegefachpersonen aus der theoretischen Pflegebildung und den Praktikern der verschiedenen Fachbereiche eine Weiterbildungsordnung erstellt.
Das ist ein guter, weiterer und wichtiger Schritt um den Pflegeberuf vorwärts zu bringen und von Fremdbestimmung zu befreien.
Es geht voran!
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An diesem Tag, dem Geburtstag von Florence Nightingale, gab es einen Tag der offenen Tür in der Landespflegekammer NRW.
NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann besucht die Pflegekammer NRW und gratuliert zum Pflegepreis 2023 in den Kategorien: „Langjähriges Engagement“ und „Newcomer der Berufspolitik. Anwesend waren auch viele Pflegefachpersonen und Auszubildende. Unter ihnen auch etliche Mitglieder des Fördervereins. Alle hatten Gelegenheit, mit dem Minister direkt in einen Dialog zu treten und Fragen zu stellen, die ihnen wichtig waren. Natürlich gab es auch eine Führung durch die Geschäftsstelle mit Erläuterungen über die Arbeitsweise und Tätigkeiten der Mitarbeiter.
Am späten Nachmittag erfolgte in einer kleinen Feierstunde die Verabschiedung und Würdigung der Mitglieder des Errichtungsausschusses für ihre zweijährige Aufbauarbeit der Pflegekammer NRW.“.