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Am 20.09.1997 konstituierte sich in Lemgo, Kreis Lippe, der Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen.
Erklärtes Ziel des Vereins war es, eine Gesetzesinitiative zur Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe als Selbstverwaltungsorgan auf den Weg zu bringen. Mit Verabschiedung des Pflegekammergesetzes im Juni 2020 konnte dieses Ziel erreicht werden.
Nun folgt der nächste Schritt. Nämlich die Wahlen der Kammerversammlung am 31.10.2022. Damit erfolgt ein für das Land Nordrhein-Westfalen historischer Schritt. Das erste Mal in der Landesgeschichte können die Pflegefachpersonen eine Institution wählen, die ausschließlich nur von ihnen selbst organisiert wird und deren Vertreter nur aus Pflegefachpersonen bestehen.
Damit wird es ein aktives Mitentscheiden der ca. 220 000 Pflegefachpersonen geben. In allen Dingen, die die Pflegeberufe betreffen. Somit hat die Pflegekammer ein hohes politisches Gewicht, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten – kontinuierlich und unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Gremien.
WIR GESTALTEN DIE PFLEGE!
MACHEN SIE MIT UND WÄHLEN IHRE KAMMERVERSAMMLUNG AM 31.10.2022
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Nach langer Coronabedingter Pause konnte die Messe wieder, wenn auch mit Auflagen, stattfinden.
Auch der Förderverein war in Zusammenarbeit mit dem Errichtungsausschuss vertreten.
Beide konnten feststellen, dass der Nachwuchs in den Pflegeberufen zur Pflegekammer gut informiert war und sich hier gerne weitere Informationen holte. Das lässt für die Zukunft der Pflegeberufe hoffen.

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Mit Annemarie Fajardo, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), sprechen wir über den Platz des DPR im G-BA und welche Rolle die Pflege dort spielt/ spielen könnte. Das Gespräch wird in zwei Folgen veröffentlicht. Teil zwei erscheint am 31.01.22.
Hier geht es zum reinhören: https://youtu.be/Dqo2T5dZQC0
Hier kommt der zweite Teil unseres Gesprächs mit Annemarie Fajardo, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR). Nachdem wir im vorherigen Teil einige Grundlagen zum Gemeinsamen Bundesausschuss und die Rolle der Pflege in diesem Gremium erfahren haben, diskutieren wir in diesem Teil, ob und wie der G-BA reformiert werden sollte, um der Pflege mehr Mitsprachemöglichkeiten einräumen zu können. Wir richten aber auch den Blick auf unseren Berufsstand selbst. Wie muss sich die professionelle Pflege entwickeln, um Gesundheitspolitik erfolgreich mitgestalten zu können? Shownotes Homepage zum Deutschen Pflegerat e.V.: https://deutscher-pflegerat.de/ Homepage des Gemeinsamen Bundesausschuss: https://www.g-ba.de/ Homepage der Bundespflegekammer: https://bundespflegekammer.de/startse... Homepage zur Pflegekammer NRW: https://www.pflegekammer-nrw.de/ Der Podcast kann über die üblichen Podcast-Kanäle abonniert werden, z. B. Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast... Spotify: https://open.spotify.com/show/3Qz3Ht3... Bei Fragen schreibt uns gern an:
Zum Podcast Episode 9: https://youtu.be/iDp153pXJro
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Pflegekammer: Jetzt registrieren lassen!
Jede Pflegefachperson ist bereits angeschrieben worden, um sich bei der Pflegekammer registrieren zu lassen. Die Fachzeitschriften haben seit Jahren über diese Entwicklung berichtet, die Politik hat seit Jahrzehnten diesen Schritt vorbereitet.
Pflegefachpersonen sind für unser Gesundheitssystem unverzichtbar, deshalb hat die Politik in NRW sich dazu entschlossen, der Berufsgruppe die Möglichkeit zu geben sich selbst zu verwalten. Das geschieht nach den Regeln des Heilberufegesetzes.
Daher handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern dem Gesetz ist Folge zu leisten.
Wichtige Fakten zur Registrierung:
- Die Registrierung ist Pflicht für alle Pflegefachpersonen.
- Die Registrierung wurde gesetzlich verankert.
- Die Registrierung ist notwendig, um zu wählen und gewählt zu werden.
- Mit der Registrierung werden die aktuellen Informationen zur Kammer und zum Beruf zugesandt.
Das Heilberufegesetz ist die Grundlage für den Pflegeberuf, die von uns allen gewählten Vertreter im Landtag haben die Pflegeberufe in das Gesetz eingefügt. Damit wurde die Vertretung des Pflegeberufes durch eine Kammer ermöglicht. Die Folge ist, dass jede Pflegefachperson sich registrieren lassen muss, die Registrierung ist also Staatsbürger-Pflicht.
Außerdem ist die Registrierung Voraussetzung, um die Kammervertreter zu wählen oder vielleicht auch sich selbst wählen zu lassen.
Wie kann ich mich bei der Pflegekammer registrieren?
Entweder Sie werden vom Errichtungsausschuss in einem Schreiben aufgefordert, sich registrieren zu lassen oder Sie können sich online registrieren.
Für die Online-Registrierung wird ein gültiger Personal-Ausweis benötigt, klicken Sie einfach auf das Mitglieder-Portal und registrieren Sie sich in 5 min: https://community.pflegekammer-nrw.de/
In dem folgenden Video finden Sie eine Anleitung zur Registrierung https://www.youtube.com/watch?v=L3qlGsD9OtA
Wo kann ich die beglaubigte Urkunde für die Registrierung erhalten?
Über die Beglaubigung der Berufsurkunde wird in der Praxis viel diskutiert. Dieser Schritt ist notwendig, da Pflegefachpersonen mit der Kammer eine Vertretung im Sinne des öffentlichen Rechts erhalten. Hier muss in besonderer Weise festgestellt werden, dass jedes Mitglied berechtigt ist, Mitglied der Kammer zu sein. Die Beglaubigung kann beim Bürgerbüro durchgeführt werden, (Kopie der Berufsurkunde mitnehmen, dann wird es noch etwas günstiger) dann einfach die beglaubigte Kopie an die Geschäftsstelle der Pflegekammer senden.
Geschäftsstelle:
Errichtungsausschuss
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Alte Landstraße 104
40489 Düsseldorf
Übrigens jedes Mitglied des Errichtungsausschusses hat ebenfalls einen Stempel zur Beglaubigung und kann das bei Bedarf und Möglichkeit vor Ort vornehmen.
Was passiert, wenn ich mich nicht registrieren lasse?
Pflegefachpersonen, die keine Registrierung durchgeführt haben, erhalten ein Erinnerungsschreiben. Sich nicht registrieren zu lassen ist keine Alternative, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Pflegekammer unter
Die Pflegekammer hat folgende Materialien erarbeitet, die die Registrierung erleichtern:
- ANLEITUNG ZUR ONLINE-REGISTRIERUNG
- HINWEISE ZUR AMTLICHEN BEGLAUBIGUNG
- DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE MITGLIEDERREGISTRIERUNG
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Zukünftige Pflegekammer NRW reagiert auf das Wahlergebnis der Pflege in Schleswig-Holstein
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW bedauert die Entscheidung der
überwiegenden Mehrheit der Pflegekolleginnen und -kollegen in Schleswig-Holstein. In ihrer
gestrigen Ausschusssitzung wurden die Mitglieder und Stellvertretungen mit dem Ergebnis
konfrontiert, dies hat eine allgemein starke Betroffenheit ausgelöst. Sie haben sich für die Pflege
in Deutschland ein anderes Votum gewünscht.
Einhellige Meinung der Anwesenden sich davon nicht von ihrem Ziel abbringen lassen, die
Pflegekammer NRW zu errichten und die Pflege so nach vorne zu bringen. Insbesondere kann
eine starke Kammer dafür sorgen, dass sich die Situation der Pflege verbessert und eine andere
Wahrnehmung in der Gesellschaft bekommt. Pflege muss an den politischen Gremien beteiligt
werden, um strukturelle und Umsetzungsprozesse zu begleiten und im Gesundheitswesen neu
gestaltet werden.
Wir in NRW wollen daraus lernen nach unserem Motto „Zuhören, verstehen, Handeln“,
deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Schreibt uns , was Euch bewegt!
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Mit Bestürzung wurde das Ergebnis der Befragung zur Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein vom Vereinspräsidenten des Förderverein Pflegekammer in NRW, Heinz Günter Niehus, aufgenommen.
Vor ungefähr fünf Jahren haben sich die Mitglieder des Fördervereins Pflegekammer in NRW über die Verabschiedung des Kammergesetzes in Schleswig-Holstein gefreut. Leider müssen wir nun das negative Ergebnis der Befragung unsere Berufsgruppe erleben. Wenn die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein sich nicht noch einmal. Besinnen und genau überlegen , was sie hier tun, nämlich ein von ihnen selbst verabschiedetes Gesetz zu Fall bringen, ist hier ein große Chance für die beruflich Pflegenden in Schleswig-Holstein vertan.
Das Gesundheitssystem in Deutschland und damit auch die vorgegebenen Strukturen der Pflege, werden in einem System der Selbstverwaltung und der politischen Steuerung gestaltet. In den meisten Bundesländern ist Pflege hier nicht vertreten. Das bedeutet eben, dass über die Pflege und nicht mit der Pflege entschieden wird. „Ein System der Kammern wie auch in den anderen Gesundheitsberufen in Deutschland fest etabliert, ist die einzige Möglichkeit aus dieser Falle herauszukommen“. Hier muß Pflege als anderer Heilberuf endlich integriert werden.
Es wurde auch hier wieder deutlich, dass die politischen Entscheider eher an ihre Wiederwahl denken und sich von einigen Lautsprechern ins Bockshorn jagen lassen. Statt die von Ihnen durch Gesetzesbeschluss selber installierte Pflegeberufekammer zu unterstützen, erpressen sie diese mit einer verspäteten Anschubfinanzierung und machen auch in keinster Weise deutlich, dass der von der Pflegeberufekammer erhobene Mitgliedsbeitrag vollkommen rechtens und zu errichten ist. Hier wäre ein klares Wort der zuständigen Ministerin angezeigt gewesen.
Die Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein haben sich durch ihr Votum selber ins Aus geschossen und werden wohl auch in Zukunft mit Beifall und Lavendel vorlieb nehmen müssen. Ähnliches ist leider auch in Niedersachsen die Zukunft der beruflich Pflegenden. Es ist dringend ein Umdenken geboten, sowohl bei den beruflich Pflegenden als auch den politisch Handelnden.
In NRW werden wir nicht nachlassen und sind mit dem Errichtungsausschuss und den dort Handelnden auf einem guten Weg.
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Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Mitarbeitende / Sachbearbeitende für den Bereich Mitgliederverwaltung (m/w/d)
Stellenausschreibung im PDF - Download

