Die Pflegekammer ist ein Organ der Selbstverwaltung, dabei stellt die eine Körperschaft öffentlichen Rechts dar. Als ihr Ziel kann die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse genannt werden.
Bedingt durch den demographischen Wandel steigt die Anzahl an multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen stetig an. Die chronisch progredienten Erkrankungen (neurologische Ausfälle, Krankheiten des Herz – Kreislauf Systems sowie karzinogene Erkrankungen) werden prospektiv weiter ansteigen. Parallel dazu sinkt die Geburtenrate, so dass die Nachfrage an professioneller Pflege steigen wird. Schätzungen zur Folge wird die Anzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf rund 3,4 Millionen Menschen ansteigen. Das zeigt auch die 12. Koordinierte Prognose der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes. Dieses setzt professionelle Dienstleistungen vor allem im Pflegebereich voraus. Keine andere Profession ist so „nah“ am Patienten, wie die Pflege selbst. Auf berufspolitischer Ebene ist die Pflege dagegen nur im geringfügigen Maße bzw. in der Regel gar nicht an relevanten Entscheidungen beteiligt. Der Berufsverband DBfK setzt sich seit langen für die Gründung von Pflegekammern ein und spricht damit nicht nur viele Pflegende an, wie aktuelle Umfragen bestätigen.