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Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflege fest und bietet damit eine Orientierung für den beruflichen Alltag. Sie regelt auch das Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.
Regionalkonferenzen
Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, werden Regionalkonferenzen angeboten. Ziel ist es, einige Aspekte gemeinsam zu diskutieren, die – abgesehen von den vorgegebenen Grundlagen aus dem Heilberufsgesetz – in die Berufsordnung aufgenommen werden können. Neben einem allgemeinen und einem juristischen Beitrag ist der Austausch zu weiteren Themen, die eine Berufsordnung regeln könnte, ein zentraler Bestandteil der Konferenzen.
Geplant sind fünf Konferenzen zwei Online-Konferenzen vor Ort.
Für eine bessere Planung der Regionalkonferenzen ist eine Anmeldung erforderlich. Informationen zur Anmeldung werden zeitnah bekannt gegeben.
- 31.01.2024 – Duisburg
- 19.02.2024 – Münster
- 22.02.2024 – Bonn
- 18.03.2024 – Bielefeld
- 20.03.2024 – Dortmund
- 10.04.2024 – zwei Online-Veranstaltungen
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Das Heilberufsgesetz (HeilBerG) in Nordrhein-Westfalen sieht es als Aufgabe der Landeskammern, die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern (vgl. § 6 Abs. 4 HeilBerG, Nordrhein-Westfalen, 2000). Als weitere Aufgaben ergeben sich unter anderem, ein Weiterbildungsregister aufzustellen und fortzuschreiben sowie Anpassungs-lehrgänge und Eignungsprüfungen im Weiterbildungsbereich zu organisieren. Es obliegt den Kammern, Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren und Nachweise von Fort- und ff…..
Weiteres siehe auf der Webseite der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen, dort ist der Entwurf in Gänze zu lesen. www.pflegekammer-nrw.de
Der Bildungsausschuss der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den Pflegefachpersonen aus der theoretischen Pflegebildung und den Praktikern der verschiedenen Fachbereiche eine Weiterbildungsordnung erstellt.
Das ist ein guter, weiterer und wichtiger Schritt um den Pflegeberuf vorwärts zu bringen und von Fremdbestimmung zu befreien.
Es geht voran!
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An diesem Tag, dem Geburtstag von Florence Nightingale, gab es einen Tag der offenen Tür in der Landespflegekammer NRW.
NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann besucht die Pflegekammer NRW und gratuliert zum Pflegepreis 2023 in den Kategorien: „Langjähriges Engagement“ und „Newcomer der Berufspolitik. Anwesend waren auch viele Pflegefachpersonen und Auszubildende. Unter ihnen auch etliche Mitglieder des Fördervereins. Alle hatten Gelegenheit, mit dem Minister direkt in einen Dialog zu treten und Fragen zu stellen, die ihnen wichtig waren. Natürlich gab es auch eine Führung durch die Geschäftsstelle mit Erläuterungen über die Arbeitsweise und Tätigkeiten der Mitarbeiter.
Am späten Nachmittag erfolgte in einer kleinen Feierstunde die Verabschiedung und Würdigung der Mitglieder des Errichtungsausschusses für ihre zweijährige Aufbauarbeit der Pflegekammer NRW.“.
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Der Förderverein zur Unterstützung der Landespflegekammer in NRW und die Landespflegekammer NRW hatten sich zu einem gemeinsamen Stand entschlossen. Bei einer Besucherzahl von ca. 2700 Teilnehmern war der Stand immer gut umlagert. Die zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner waren sehr interessiert und viele schon über die Aufgaben einer Pflegekammer informiert. Hier konnten sie noch weitere Fragen zur Registrierung, Berufsordnung etc. loswerden und direkt in den Dialog eintreten.