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Sandra Postel • 


Mit „weg“ meine ich: Weg aus unseren Aufgabenlisten, die Pflegende täglich im Rahmen des Weisungsrechts erhalten. Genau diese Unterscheidung entscheidet künftig darüber, ob unsere Profession überhaupt handlungsfähig bleibt.

Denn vieles, was in Einrichtungen nicht geleistet werden kann, damit Pflegefachpersonen Putz-, Service- oder delegierte ärztliche Aufgaben übernimmt, ist der Kern professioneller Pflege: fachgerechte Mundpflege, sichere Mobilisation, qualifizierte Begleitung in psychiatrischen Krisen Praxisanleitung oder ein korrektes Delir-Management. Das ist Pflege und sorgt für gute qualitative Versorgung.

Zudem sollten endlich klar werden, dass manche Arztdelegation längst pflegevorbehaltlich sein sollte. Etwa Leistungen aus dem Katalog der Häuslichen Krankenpflege oder bei Pflegehilfsmitteln sollten endlich als Leistung anerkannt werden, die ausschließlich von Pflegefachpersonen verantwortet werden (daher der Begriff Pflegevorbehalt“). Diese werden jetzt ohnehin schon von Pflege geleistet und das ist auch fachlich stimmig.

Pflegevorbehalt entsteht immer aus dem Pflegeprozess und kann nur von Pflegenden berufsrechtlich definiert werden. Genau dafür braucht es Kammern. Gesetzgeber und Kostenträger sind jetzt oft genug daran gescheitert, Pflege über starre Verrichtungskataloge sicht- und prüfbar zu machen. Das funktioniert bei einem Heilberuf nicht und erzeugt nur Bürokratie.

Refinanzierung muss endlich an professionellen Leistungen ausgerichtet werden. Auf dieser Basis können Gewerkschaften Tarifverträge verhandeln, die sich auf das tatsächliche pflegerische Leistungsspektrum beziehen.

Die entscheidende Frage lautet daher: Ist das Pflege – oder kann das weg?

Die Kammer stärkt euch den Rücken, wenn ihr zurecht „nein“ sagt:
Nein, das ist keine Pflege. Und nein, so komme ich nicht mehr zu meiner eigentlichen Berufsausübung.
Meldet euch. Wir klären das.