Nordrhein-Westfalen

Am 20. September 1997 konstituierte sich in Lemgo, Kreis Lippe, der Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen gem. e.V. Um dieses Ziel zu erreichen wurden Kontakte mit den im Landtag vertretenen Parteien, der Landesverwaltung und den Berufsverbänden der Pflegeberufe aufgenommen. Ergänzend dazu wurde der Förderverein Mitglied im Pflegerat NRW und in der Nat. Konferenz. zur Errichtung von Pflegekammern in der BRD. Der Gedanke der Pflegekammer als Selbstverwaltungsorgan der Pflegeberufe wird von den Mitgliedern seit dem Gründungsjahr durch eine Vielzahl von Aktivitäten vorangetrieben.

Seit 1998 ist der Förderverein Mitglied der „Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in der BRD“, die sich bereits 1995 gegründet hatte und dem Fördervereine und Berufsverbände angehören, die die Errichtung von Pflegekammern in ihren Satzungen festgeschrieben haben.
 
1999 Mitgliedschaft des Fördervereins im Landespflegerat NRW
 
2004 haben sich alle Pflegeverbände des DPR in der Straußberger Erklärung zur Pflegekammer bekannt.
 
2005 Enquetekommission: „Situation und Zukunft der Pflege in Nordrhein-Westfalen“ Aussage der Enquetekommission in den Empfehlungen, den Gedanken der Pflegekammer weiter zu verfolgen.
 
Es folgen weitere Versuche, die jeweils zuständige Landesregierung bzw. den zuständigen Gesundheitsminister, die Gesundheitsministerin, von der notwendigen Errichtung einer Pflegekammer zu überzeugen.
 
April 2015 Hierzu Entschließungsantrag der Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen, sich mit der Thematik noch einmal zu beschäftigen.
 
2016 Es erfolgt die Anhörung zur Pflegekammer im Landtag NRW.
 
Flankierend hierzu erfolgen diverse Anhörungen der anderen, im Landtag NRW vertretenen Parteien.
 
2017 vor der Landtagswahl:

Die Landesregierung (SPD und Grüne) schlägt eine Urabstimmung zur Pflegekammer nach vorausgegangener Informationskampagne vor.

2017 nach der Landtagswahl:

CDU und FDP vereinbaren im Koalitionsvertrag (S. 100) die Festlegung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zum Thema: „Interessenvertretung der Pflegeberufe“

Es erfolgt die Implementierung eines Begleit-und Beratungsgremiums, bestehend aus den Berufsverbänden der Pflegeberufe, dem Pflegerat NRW, diversen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und kirchlichen Verbänden der Pflegeberufe. Dabei wurde besonderer Wert auf die Abbildung der Wirklichkeit Z. B. Frauenanteil oder Altenpflege gelegt.

2018 Die große Mehrheit der Pflegenden (79 Prozent) sprach sich in einer durch die Landesregierung beauftragten repräsentativen Befragung unter 1.500 Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfalen für die Errichtung einer Pflegekammer aus.
 
2019 Überarbeiten des Heilberufegesetzes NRW durch das MAGS und Diskussion des Gesetzentwurfes im Plenum. Verabschiedung des Gesetzes mit der Mehrheit der im Landtag NRW vertretenen Parteien.

13.07.2020 Heilberufegesetz NRW. Die Pflegeberufe werden in das Heilberufegesetz NRW per Gesetz eingefügt.

21. September 2020 Die konstituierende Sitzung des Errichtungsausschusses war ein weiterer wichtiger Schritt zum Aufbau der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen.

Seitdem wird am Aufbau der Pflegekammer in NRW durch den Errichtungsausschuss gearbeitet. Aktuelles findet sich hierzu unter www.pflegekammer-nrw.de
 

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat uns als Gremium berufen, so dass wir seit dem 21.09.2020 die Pflegekammer des Landes NRW gründen. Wir sind 38 Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege, die in unterschiedlichen Settings arbeiten.

In den ersten Monaten haben wir (unter Corona-Bedingungen, also hauptsächlich in Videokonferenzen) eine Hauptsatzung und eine Entschädigungsordnung erarbeitet, die Meldeordnung wurde in der Ausschusssitzung beschlossen und am 23. April 2021 im Ministerialblatt Nummer 12 veröffentlicht.

Der Errichtungsausschuss ist schon eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und wird dann durch die Pflegekammer abgelöst. Wir sind demnach schon ein Organ mit Selbstbestimmungsrechten für den Berufsstand der Pflege. Wie bei allen Heilberufskammer in Nordrhein-Westfalen, ist unsere Rechtsaufsicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Alle unsere Satzungen und Ordnungen werden durch diese Rechtsaufsicht auf Gesetzmäßigkeit hin überprüft und veröffentlicht. Dies ist bei Hauptsatzung, Entschädigungsordnung und Meldeordnung schon erfolgt.

Unsere Aufgabe ist die Stärkung der Pflege, die Interessenvertretung und auch die Weiterentwicklung des Berufsstandes. Wir freuen uns darauf, diese Entwicklung gemeinsam mit den Pflegenden gestalten zu dürfen!

Der Vorstand

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Errichtungsausschuss Sandra Postel als vorsitzendes Mitglied und Ludger Risse als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied gewählt. Gudrun Haase-Kolkowski und Jens Albrecht komplettieren den vorläufigen Vorstand. 

Der Errichtungsausschuss setzt sich aus 19 Mitgliedern und 19 Stellvertretungen zusammen.
Nachfolgend werden die Personen samt ihrer berufspolitischen Verortung genannt.

Mitglieder:

  • Elke Alaze (Katholischer Pflegeverband)
  • Jens Albrecht (Förderverein Pflegekammer NRW)
  • Lukas Böckenholt (Bochumer Bund)
  • Anja Claus (Verband der Schwesternschaften vom DRK)
  • Maren Froböse (MDK Westfalen-Lippe)
  • Gudrun Haase-Kolkowski (Der Paritätische NRW)
  • Petra Krause (Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe)
  • Josef Krückels (Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW)
  • Sabrina Moskei (AWO Bezirksverband Niederrhein)
  • Sandra Postel (Landespflegerat NRW)
  • Ludger Risse (Landespflegerat NRW)
  • Sascha Saßen (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste)
  • Thomas Stiefelhagen (komba gewerkschaft nrw)
  • Sabine Stoff (Caritasverband Köln)
  • Sonia Tabaidon (Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW)
  • Goran Vogt (Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland)
  • Daniel Weigert (Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen)
  • Sonja Wolf (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK)
  • Stephanie Zurmöhle (Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland)

Stellvertretend:

  • Andrea Bergstermann (Der Paritätische NRW)
  • Anneliese Crisu (komba gewerkschaft nrw)
  • Michaela Dau (Der Paritätische NRW)
  • Stephan Enzweiler (AWO Bezirksverband Mittelrhein)
  • Michael Intrau (Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW)
  • Dustin Janning (Bochumer Bund)
  • Thomas Kegler (Caritasverband)
  • Thomas Kutschke (Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe)
  • Jette Lange (BV Pflegemanagement)
  • Sarah Lukuc (BV Pflegemanagement)
  • Ilka Mildner (Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen)
  • Anette Pelzer (Deutscher Pflegeverband)
  • Alexander Pröbstl (Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands)
  • Stefan Rogge (Bundesfachvereinigung leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie)
  • Marleen Schönbeck (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK)
  • Anja Taake (Förderverein Pflegekammer NRW)
  • Hildegard Wewers (Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland)
  • Jan Wollermann (Verband Deutscher Privatschulen NRW)
  • Jürgen Zens (Deutscher Pflegeverband)
 
Am 10.02.2022 erfolgte eine Satzungsänderung des Fördervereins mit der Umfirmierung in : Förderverein zur Unterstützung einer Pflegekammer  in Nordrhein-Westfalen.
 

Zeitenwende in Nordrhein-Westfalen

Nachdem am 20.01.2023 die Hauptsatzung der Pflegekammer NRW endgültig verabschiedet wurde, konnte bereits am 24.02.2023 der Vorstand der Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen gewählt werden.

Jens Albrecht, Gründungsmitglied des Fördervereins Pflegekammer NRW wurde mit eindeutiger Mehrheit als Vize-Präsident in den Vorstand der Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen gewählt. Als Präsidentin wurde Sandra Postel, die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der PK NRW einstimmig bestätigt.

Damit ist nun klar, dass 25 Jahre nach Gründung des Fördervereins die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen voll arbeitsfähig ist. Die Kammerversammlung hat bei der Besetzung der Vorstandsmitglieder gemäß der Vorgaben des Heilberufegesetzes die weiteren Beisitzer gewählt.

Entsprechend der Handlungsfelder wurden gewählt:

Langzeitpflege ambulant: Kristina Engelen,Fraktion Aktiv Pflege gestalten

Kinder und Jugendliche ambulant: Sandra Klünter, Ver.di-Fraktion

Erwachsene ambulant: Dominik Stark, Fraktion Aktiv Pflege gestalten

Sonstige (Bildung, Forschung): Carsten Hermes Fraktion Aktiv Pflege gestalten

Kinder und Jugendliche (teil-) stationär: Nicole Biallaß, fraktionslos

Altenpflege ambulant:  Ilka Mildner, Fraktion Aktiv Pflege gestalten

Altenpflege (teil-) stationär: Marlen Reuter-May, Ver.di-Fraktion

Erwachsenenpflege, akut (teil-) stationär: Sonja Wolf, DBFK-Fraktion

und Kevin Galuszka auf die freie Beisitzerposition.

Langzeitpflege (teil-) stationär wurde nicht besetzt,

Des Weiteren wurden noch die drei Pflichtausschüsse besetzt:

Recht, Finanzen und Bildung.

Die verschiedenen Handlungsfelder spiegeln die Vielfalt der pflegerischen Tätigkeiten wieder und sollten sich daher in der Kammerversammlung wiederfinden.

 

Schleswig-Holstein

Mai 2012

Landtagswahl mit Koalitionsvertrag „Bündnis für den Norden“ der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und SSW (sog. Dänenampel)

  • „[…] werden wir eine Pflegekammer […] auf den Weg bringen.“

Nov. 2012

Antrag im Sozialausschuss „Pflegeausbildung zukunftssicher machen und Attraktivität des Pflegeberufes stärken“

  • Der Landtag fordert auf: „Die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Schleswig-Holsteinischen Pflegekammer […] zu schaffen.“

Ziele: Selbstbestimmung ermöglichen, Schutz der Pflegebedürftigen und Stellenwert der Pflegeberufe erhöhen.

Dez. 2012

Landtagsbeschluss zur Errichtung der Kammer

März 2013

Planung einer Befragung der beruflich Pflegenden. Die Befragung endete mit einer Mehrheit pro Kammer.

Der Landtag von Schleswig-Holstein beschloss am 15. Juli 2015 Das Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege (PflBerErG).

Im Dezember 2015 ernannte Ministerin Kristin Alheit (SPD) die Mitglieder des Errichtungsausschusses.

Der Errichtungsausschuss besteht aus 13 Mitgliedern und 13 Stellvertretungen. Zusammen mit dem Vorstand und drei Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und für Registrierung/EDV) hat er mehrere Aufgaben. Dazu zählen der Aufbau einer Geschäftsstelle, die umfangreiche Information der beruflich Pflegenden zur Pflegeberufekammer in öffentlichen Veranstaltungen und Medien sowie die Registrierung der Mitglieder für die Kammerwahl.

2018

Wahlen zur Kammerversammlung haben stattgefunden. Die Kammer kann ihre Arbeit aufnehmen.

Am Freitag, 21. Mai, hat Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegeberufekammer mit kleineren Änderungen einstimmig verabschiedet.

Die Debatte am Mittwoch, 19. Mai (Erste Lesung):

Nur drei Jahre nach ihrer Gründung steht die Pflegeberufekammer vor dem Aus. Die Auflösung ist bereits so gut wie besiegelt, einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Umsetzung hat der Landtag nach Erster Lesung an den Sozialausschuss überwiesen. Die Entscheidung soll kommenden Freitag noch in dieser Mai-Tagung fallen. Hintergrund: 92 Prozent der Mitglieder der Pflegekammer, die von Beginn an in der Kritik stand, hatten sich in einer Befragung dafür ausgesprochen, die Interessenvertretung der Pflege wieder abzuschaffen.

In der Debatte gingen die Meinungen zu den Gründen des Scheiterns der Kammer auseinander. Birte Pauls (SPD) gab zu bedenken, dass es von Beginn an Unterstützung aus der Politik gemangelt habe. Ein weiterer „Geburtsfehler“, so Pauls: zu wenig Geld, Pflichtbeiträge und ein „erhebliches Informationsdefizit“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht darüber, dass bei der Befragung über eine mögliche Auflösung der Kammer weitere Fragestellungen zu Alternativen oder Wünschen der Pflegenden untersagt worden seien. Sie forderte außerdem, dass die Beträge der vergangenen zwei Jahre zurückerstattet werden und sagte an die Landesregierung gerichtet: „Sie haben die Zwangsbeiträge immer kritisiert. Es wäre nur konsequent, sie auch zurückzuzahlen.“

Grüne bedauern Umsetzungsdefizite

Dieser Forderung erteilte Katja Rathje-Hoffmann (CDU) eine Absage. „Heißt das, dass die Arbeit der Kammer nichts wert war?“, fragte sie. Für den Steuerzahler werde es ohnehin teuer, da nach drei Millionen Euro Anschubfinanzierung nun fünf Millionen zur Abwicklung der Pflegekammer gebraucht würden. Rathje-Hoffmann wies zudem darauf hin, dass es von Beginn an Zweifel an Akzeptanz, Finanzierbarkeit und Sinnhaftigkeit gegeben habe. Dem großen Wunsch der Pflege nach besseren Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung, habe die Kammer zu keiner Zeit nachkommen können.

Die Idee hinter einer Interessensvertretung für die Pflege sei gewesen, nicht nur über, sondern mit der Pflege zu sprechen und Vorschläge aus der Praxis aufzunehmen, so Marret Bohn (Grüne). Der Wunsch, bei politischen Entscheidungen mit am Tisch zu sitzen ‒ wie in anderen Kammern auch ‒, sei von Akteuren aus der Pflege gekommen. Dennoch gebe es nun einen klaren Auftrag zur Auflösung.

 

Niedersachsen

1998 - Gründung des Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e. V.

2010 - SPD und Bündnis 90/ Die Grünen stellen Antrag auf Einrichtung einer Selbstverwaltung

2012 - Gutachten „Rechtliche Zulässigkeit und Kompetenzen einer Pflegekammer in Niedersachsen“

2012 / 2013 - Evaluationsstudie „Pflegekammer Niedersachsen“

Pflegekammer Niedersachsen

Ihre Errichtung wurde am 12. Dezember 2016 vom niedersächsischen Landtag beschlossen und trat ab 1. Januar 2017 in Kraft. [Link]

März 2017

Die 40 vom niedersächsischen Sozialministerium berufenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder haben in einer konstituierenden Sitzung in Hannover einen Vorstand eines Errichtungsausschusses gewählt und ihre Arbeitsweise bis zur Konstituierung der ersten Kammerversammlung im Frühjahr 2018 festgelegt.

Hannover – Der Landtag in Niedersachsen hat die Auflösung der umstrittenen Pflegekammer zum 30. November 2021 beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten  einem Gesetz zur Abwicklung der Kammer zu, nur die Grünen votierten dagegen.

Bereits im September hatte die Landesregierung die Entscheidung zur Auflösung der Pflegekammer ge­troffen, nachdem bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung 70,6 Prozent der Pflegekräf­te gegen den Fortbestand der Kammer gestimmt hatten.

Das Gesetz sieht vor, dass der Pflegekammer nun sechs Monate Zeit bleiben, um die anfallenden Aufga­ben der Abwicklung wie etwa das Kündigen von Verträgen zu erledigen. Die dann noch verbleibenden Aufgaben übernimmt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger. Die Regelung von Weiterbildun­gen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungs­ordnung zu erlassen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) rief nach allem Streit um die Pflege­kam­mer dazu auf, die Gräben wieder zu schließen um im Sinne der Beschäftigten einen Weg zu finden, die Situation in der Pflege zu verbessern.

 

Rheinland-Pfalz

2011 - Willensbekundung durch die Landesregierung

2012 - Gründung der „Projektgruppe Pflegekammer“

Ausschreibung und Durchführung einer Befragung der Berufsangehörigen

  • Gründungskonferenz (2013-2014)
  • Gründungsausschuss (2015)
  • Pflegekammer (2015)

Wesentliches Ergebnis der Abstimmung

5357 der insgesamt 7061 Teilnehmenden sprachen sich für die Einrichtung einer Pflegekammer aus, sodass am 3. Juli 2013 die konstituierende Sitzung der Gründungskonferenz stattfinden konnte.

Das Sozialministerium berief am 5. Januar 2015 die Mitglieder des Gründungsausschusses, deren Aufgabe es war, die Pflegekammer aufzubauen, alle beruflich Pflegenden zu registrieren und dann erste Wahlen zur Vertreterversammlung durchzuführen.

Die Pflegekammer nahm am 1. Januar 2016 die Arbeit auf. Durch Beschluss vom 26. Januar erlässt die Kammer ihre Hauptsatzung und legt damit wesentliche Grundlagen für ihre Arbeit fest. Seit der Wahl des Vorstandes in der Vertreterversammlung am 2. März ist Markus Mai erster Präsident der Kammer. [Link]

Berlin

Am 12.04.2013 erfolgte die Gründung des Förderverein Pflegekammer Berlin

Bayern

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (jetzt Ministerium für Gesundheit und Pflege) führte die Hochschule München in der Zeit vom 15. Februar 2013 bis zum 30. November 2013 eine repräsentative Befragung der beruflich Pflegenden in Bayern zur Errichtung einer Pflegekammer durch. Im Abschlussbericht werden das Studiendesign, der Projektverlauf sowie die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Erhebung dargelegt.

Bayern ist leider von dem Weg zu einer Pflegekammer abgewichen und einen Sonderweg gegangen. Dieser Weg ist auf unserer Homepage unter „aktuelles“ als Synopse ausführlich dargestellt.

Hamburg

Seit 2006 besteht der Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Hamburg.

Baden Württemberg

Auch in diesem Bundesland war und ist das Thema Pflegekammer akut. Das hat dazu geführt, das im Jahr 2018 eine Befragung der Pflegenden durchgeführt wurde. Ca. 68 Prozent der Befragten haben sich pro Kammer entschieden. Der Landtag in Baden-Württemberg wird nun die entsprechenden Schritte zur Errichtung einer Pflegekammer einleiten.

Hessen

Auch hier findet in 2018 eine Befragung der beruflich Pflegenden statt.