Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflege fest und bietet damit eine Orientierung für den beruflichen Alltag. Sie regelt auch das Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.
Regionalkonferenzen
Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, werden Regionalkonferenzen angeboten. Ziel ist es, einige Aspekte gemeinsam zu diskutieren, die – abgesehen von den vorgegebenen Grundlagen aus dem Heilberufsgesetz – in die Berufsordnung aufgenommen werden können. Neben einem allgemeinen und einem juristischen Beitrag ist der Austausch zu weiteren Themen, die eine Berufsordnung regeln könnte, ein zentraler Bestandteil der Konferenzen.
Geplant sind fünf Konferenzen zwei Online-Konferenzen vor Ort.
Für eine bessere Planung der Regionalkonferenzen ist eine Anmeldung erforderlich. Informationen zur Anmeldung werden zeitnah bekannt gegeben.
- 31.01.2024 – Duisburg
- 19.02.2024 – Münster
- 22.02.2024 – Bonn
- 18.03.2024 – Bielefeld
- 20.03.2024 – Dortmund
- 10.04.2024 – zwei Online-Veranstaltungen