Das Heilberufsgesetz (HeilBerG) in Nordrhein-Westfalen sieht es als Aufgabe der Landeskammern, die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu fördern (vgl. § 6 Abs. 4 HeilBerG, Nordrhein-Westfalen, 2000). Als weitere Aufgaben ergeben sich unter anderem, ein Weiterbildungsregister aufzustellen und fortzuschreiben sowie Anpassungs-lehrgänge und Eignungsprüfungen im Weiterbildungsbereich zu organisieren. Es obliegt den Kammern, Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren und Nachweise von Fort- und ff…..

Weiteres siehe auf der Webseite der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen, dort ist der Entwurf in Gänze zu lesen. www.pflegekammer-nrw.de

Der Bildungsausschuss der Landespflegekammer Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den Pflegefachpersonen aus der theoretischen Pflegebildung und den Praktikern der verschiedenen Fachbereiche eine Weiterbildungsordnung erstellt.

Das ist ein guter, weiterer und wichtiger Schritt um den Pflegeberuf vorwärts zu bringen und von Fremdbestimmung zu befreien. 

Es geht voran!