Pflegekammer: Jetzt registrieren lassen!

 

 

Jede Pflegefachperson ist bereits angeschrieben worden, um sich bei der Pflegekammer registrieren zu lassen. Die Fachzeitschriften haben seit Jahren über diese Entwicklung berichtet, die Politik hat seit Jahrzehnten diesen Schritt vorbereitet.

Pflegefachpersonen sind für unser Gesundheitssystem unverzichtbar, deshalb hat die Politik in NRW sich dazu entschlossen, der Berufsgruppe die Möglichkeit zu geben sich selbst zu verwalten. Das geschieht nach den Regeln des Heilberufegesetzes.

Daher handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern dem Gesetz ist Folge zu leisten.

Wichtige Fakten zur Registrierung:

  • Die Registrierung ist Pflicht für alle Pflegefachpersonen.
  • Die Registrierung wurde gesetzlich verankert.
  • Die Registrierung ist notwendig, um zu wählen und gewählt zu werden.
  • Mit der Registrierung werden die aktuellen Informationen zur Kammer und zum Beruf zugesandt.

Das Heilberufegesetz ist die Grundlage für den Pflegeberuf, die von uns allen gewählten Vertreter im Landtag haben die Pflegeberufe in das Gesetz eingefügt. Damit wurde die Vertretung des Pflegeberufes durch eine Kammer ermöglicht. Die Folge ist, dass jede Pflegefachperson sich registrieren lassen muss, die Registrierung ist also Staatsbürger-Pflicht.

Außerdem ist die Registrierung Voraussetzung, um die Kammervertreter zu wählen oder vielleicht auch sich selbst wählen zu lassen.

Wie kann ich mich bei der Pflegekammer registrieren?

Entweder Sie werden vom Errichtungsausschuss in einem Schreiben aufgefordert, sich registrieren zu lassen oder Sie können sich online registrieren.

Für die Online-Registrierung wird ein gültiger Personal-Ausweis benötigt, klicken Sie einfach auf das Mitglieder-Portal und registrieren Sie sich in 5 min: https://community.pflegekammer-nrw.de/

In dem folgenden Video finden Sie eine Anleitung zur Registrierung https://www.youtube.com/watch?v=L3qlGsD9OtA

Wo kann ich die beglaubigte Urkunde für die Registrierung erhalten?

Über die Beglaubigung der Berufsurkunde wird in der Praxis viel diskutiert. Dieser Schritt ist notwendig, da Pflegefachpersonen mit der Kammer eine Vertretung im Sinne des öffentlichen Rechts erhalten. Hier muss in besonderer Weise festgestellt werden, dass jedes Mitglied berechtigt ist, Mitglied der Kammer zu sein. Die Beglaubigung kann beim Bürgerbüro durchgeführt werden, (Kopie der Berufsurkunde mitnehmen, dann wird es noch etwas günstiger) dann einfach die beglaubigte Kopie an die Geschäftsstelle der Pflegekammer senden.

Geschäftsstelle:

Errichtungsausschuss

Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

Alte Landstraße 104

40489 Düsseldorf

Übrigens jedes Mitglied des Errichtungsausschusses hat ebenfalls einen Stempel zur Beglaubigung und kann das bei Bedarf und Möglichkeit vor Ort vornehmen.

 

Was passiert, wenn ich mich nicht registrieren lasse?

Pflegefachpersonen, die keine Registrierung durchgeführt haben, erhalten ein Erinnerungsschreiben. Sich nicht registrieren zu lassen ist keine Alternative, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt.

 

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Pflegekammer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Die Pflegekammer hat folgende Materialien erarbeitet, die die Registrierung erleichtern: